Datenschutzverpflichtung
gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. b i.V.m. Art. 29 DSGVO
zwischen
[Name der Agentur]
[Anschrift]
– Verantwortlicher –
und
[Name der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters]
[Anschrift]
– Verpflichtete Person –
§1 Gegenstand der Verpflichtung
Im Rahmen der Tätigkeit für die Agentur erhält die/der Mitarbeiter/in Zugang zu personenbezogenen Daten von:
Kunden
Interessenten
Geschäftspartnern
Kooperationspartnern
weiteren betroffenen Personen
Diese Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der übertragenen Aufgaben verarbeitet werden.
§2 Umfang der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten im Sinne dieser Verpflichtung sind insbesondere:
Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Buchungsdetails (Datum, Ort, Anlass, Dauer)
Zahlungsinformationen
Kommunikationsinhalte
besondere persönliche Umstände oder sensible Hintergrundinformationen
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zweckgebunden zur Durchführung des Begleitservices.
§3 Vertraulichkeitsverpflichtung
Die/Der Mitarbeiter/in verpflichtet sich:
personenbezogene Daten streng vertraulich zu behandeln,
Daten nicht unbefugt zu erheben, zu speichern, weiterzugeben oder anderweitig zu verarbeiten,
Daten ausschließlich auf Weisung der Agentur zu verarbeiten,
keine Kopien oder Abschriften für private Zwecke anzufertigen,
Daten nicht außerhalb der vereinbarten Kommunikationswege zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
§4 Technische und organisatorische Maßnahmen
Die/Der Mitarbeiter/in verpflichtet sich:
ausschließlich gesicherte Kommunikationswege zu nutzen
keine sensiblen Daten über private, ungesicherte Geräte zu speichern
Geräte mit Passwortschutz zu sichern
Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen
Dokumente mit personenbezogenen Daten sicher aufzubewahren
Verlust, Diebstahl oder unbefugter Zugriff sind der Agentur unverzüglich zu melden.
§5 Verbot eigenständiger Datenverwendung
Es ist untersagt:
Kundendaten für eigene Zwecke zu verwenden
Kunden außerhalb des offiziellen Rahmens zu kontaktieren
personenbezogene Daten für Marketing oder Eigenwerbung zu nutzen
Daten an Dritte weiterzugeben
§6 Folgen von Verstößen
Ein Verstoß gegen diese Datenschutzverpflichtung kann:
arbeitsrechtliche Konsequenzen
fristlose Beendigung der Zusammenarbeit
Schadensersatzansprüche
behördliche Bußgelder nach DSGVO
nach sich ziehen.
§7 Dauer der Verpflichtung
Diese Verpflichtung gilt:
während der gesamten Dauer der Tätigkeit
sowie zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus
Ort, Datum: ___________________________
Unterschrift Agentur: ___________________________
Unterschrift Mitarbeiter/in: ___________________________
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35108 Bromskirchen
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