Exclusive Begleitung mit Niveau

Folgende Verschwiegenheitserklärung muss jeder Mitarbeiter vor dem Begin seiner Tätigkeit unterzeichnen.

Verschwiegenheitserklärung

für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

zwischen

[Name der Agentur / Firma]
[Anschrift]
– nachfolgend „Agentur“ genannt –

und

[Name der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters]
[Anschrift]
– nachfolgend „Mitarbeiter/in“ genannt –

§1 Gegenstand der Verschwiegenheit

Die/Der Mitarbeiter/in verpflichtet sich, über sämtliche im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren.

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

  • Identität von Kunden

  • Kontaktdaten von Kunden

  • Buchungsdetails (Ort, Datum, Anlass, Dauer)

  • Persönliche Hintergründe oder Gespräche

  • Interne Abläufe der Agentur

  • Preisgestaltung und Vertragsinhalte

  • Geschäftliche Strategien

  • Kooperationspartner

  • interne Kommunikation

Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Informationen schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form übermittelt wurden.

§2 Umfang der Verschwiegenheit

  1. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist untersagt.

  2. Eine Nutzung der Informationen zu privaten oder geschäftlichen Zwecken außerhalb der Tätigkeit für die Agentur ist untersagt.

  3. Die Veröffentlichung von Informationen in sozialen Medien, Messenger-Diensten oder anderen digitalen Plattformen ist untersagt.

  4. Fotografien, Videoaufnahmen oder Tonaufzeichnungen von Kunden oder Veranstaltungen sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur und des Kunden untersagt.

§3 Diskretes Auftreten

Die/Der Mitarbeiter/in verpflichtet sich zu einem diskreten und professionellen Auftreten, insbesondere:

  • keine öffentliche Erwähnung von Kunden

  • keine Kontaktaufnahme zu Kunden außerhalb des vereinbarten Rahmens

  • keine eigenständige Geschäftsabwicklung mit Kunden

  • keine private Weiterführung geschäftlich vermittelter Kontakte

§4 Dauer der Verpflichtung

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt:

  • während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit

  • sowie unbegrenzt über das Vertragsende hinaus

Auch nach Beendigung der Tätigkeit dürfen keine vertraulichen Informationen offenbart oder genutzt werden.

§5 Vertragsstrafe

Bei schuldhafter Verletzung dieser Verschwiegenheitserklärung verpflichtet sich die/der Mitarbeiter/in zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe.

Die Höhe der Vertragsstrafe kann im Einzelfall festgelegt werden und bleibt weitergehenden Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

§6 Datenschutz

Die/Der Mitarbeiter/in verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der beauftragten Tätigkeit verarbeitet werden.

§7 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ort, Datum: ___________________________

Unterschrift Agentur: ___________________________

Unterschrift Mitarbeiter/in: ___________________________

Dinnerbegleitung.de

Wir vermitteln stilvolle, diskrete und niveauvolle Begleitpersonen für gesellschaftliche und geschäftliche Anlässe – ausschließlich seriös und ohne erotische Dienstleistungen.

Dinnerbegleitung.de

Dachsloch 4

35108 Bromskirchen

Kontakt: service@dinnerbegleitung.de

Tel: 02750 222 79 21